Forderungs Check

Erste Einordnung für Ihre offene Forderung.

Der Check sammelt die wichtigsten Eckdaten für die anwaltliche Einordnung.

Ihre Angaben helfen der Kanzlei, Dringlichkeit und nächsten Schritt rasch einzuordnen.

Check

Vorbereitender Forderungs Check

Das Formular übermittelt Ihre Angaben sicher an die Kanzlei. Bitte nennen Sie keine sensiblen Schuldnerdetails, wenn eine kurze Einordnung genügt.

Rolle des Gläubigers und Art der Forderung
Betrag, Fälligkeit, Mahnung und bisherige Reaktion
Vertrag, Rechnung, Leistungsnachweis und Schriftverkehr
Einwendungen, Aufrechnung, Mängel oder Auslandsbezug
Hinweis auf Mandatsgrenze und Fristenwarnung
Schritt 1: Rolle und Forderung
Schritt 2: Betrag und Fälligkeit
Schritt 3: Mahnung und Dringlichkeit

Bitte nennen Sie keine sensiblen Schuldnerdetails. Bei Zeitdruck geben Sie das maßgebliche Datum deutlich an.

Schritt 4: Kontakt

Senden Sie eine vertrauliche Anfrage oder buchen Sie direkt einen Termin.
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Einordnung

Unterlagen nach Erstkontakt sicher übermitteln

Für die erste Einordnung genügt eine strukturierte Beschreibung. Erforderliche Dokumente fordert die Kanzlei nach dem Erstkontakt über einen freigegebenen Kanal an.

Keine vertraulichen Unterlagen ohne vorherige Abstimmung senden
Fälligkeit, offenen Betrag und Einwendungen kurz zusammenfassen
Bei dringenden Fristen zusätzlich telefonisch Kontakt aufnehmen
FAQ

Kurz gefragt.

Was geschieht nach dem Forderungs Check?

Die Kanzlei prüft die strukturierten Angaben und meldet sich zur persönlichen Abstimmung des weiteren Vorgehens.

Wie teile ich bestehenden Zeitdruck mit?

Nein. Nennen Sie bei Zeitdruck das maßgebliche Datum deutlich und rufen Sie die Kanzlei zusätzlich an.

Kann sofort Exekution geführt werden?

Nein. Exekution setzt grundsätzlich einen vollstreckbaren Titel voraus, etwa Zahlungsbefehl, Urteil oder Vergleich.

Muss vor einer Klage immer gemahnt werden?

Das hängt vom Forderungsgrund, der Fälligkeit und bisherigen Kommunikation ab. Eine Mahnung ist oft sinnvoll, aber nicht jede Konstellation ist gleich.

Bei Zeitdruck nennen Sie bitte das maßgebliche Datum und rufen die Kanzlei zusätzlich an.