Thema

Mahnverfahren und Zahlungsbefehl.

Mahnklage und Zahlungsbefehl können bei bestimmten Geldforderungen ein effizienter Weg sein. Entscheidend sind Zuständigkeit, Bestimmtheit und erwartbare Einwendungen.

Ihre Angaben helfen der Kanzlei, Dringlichkeit und nächsten Schritt rasch einzuordnen.

Einordnung

Wann das Mahnverfahren naheliegt

Das Mahnverfahren ist für bestimmte Geldforderungen vorgesehen. Nach § 244 ZPO geht es um Klagen auf Zahlung eines Geldbetrags bis 75.000 Euro, sofern kein gesetzlicher Ausschlussgrund greift.

Forderung muss beziffert und fällig sein
Schuldner muss richtig bezeichnet und erreichbar sein
Einwendungen und Auslandsbezug können den Weg verändern

Was ein Zahlungsbefehl bedeutet

Ein Zahlungsbefehl ist kein automatischer Zahlungserfolg. Nach § 246 ZPO kann der Schuldner zahlen oder fristgerecht Einspruch erheben. Bei Einspruch wird die Forderung inhaltlich weiter geprüft.

Zahlung binnen 14 Tagen nach Zustellung
Einspruch binnen vier Wochen möglich
Bei Einspruch braucht es Beweise und Prozessstrategie
Check

Was vor dem nächsten Schritt zählt.

Forderung ist beziffert und fällig
Schuldnerdaten sind vollständig
Belege und bisherige Mahnungen liegen vor
Einwendungen sind bekannt oder realistisch einschätzbar
FAQ

Kurz gefragt.

Was geschieht nach dem Forderungs Check?

Die Kanzlei prüft die strukturierten Angaben und meldet sich zur persönlichen Abstimmung des weiteren Vorgehens.

Wie teile ich bestehenden Zeitdruck mit?

Nein. Nennen Sie bei Zeitdruck das maßgebliche Datum deutlich und rufen Sie die Kanzlei zusätzlich an.

Kann sofort Exekution geführt werden?

Nein. Exekution setzt grundsätzlich einen vollstreckbaren Titel voraus, etwa Zahlungsbefehl, Urteil oder Vergleich.

Muss vor einer Klage immer gemahnt werden?

Das hängt vom Forderungsgrund, der Fälligkeit und bisherigen Kommunikation ab. Eine Mahnung ist oft sinnvoll, aber nicht jede Konstellation ist gleich.

Bei Zeitdruck nennen Sie bitte das maßgebliche Datum und rufen die Kanzlei zusätzlich an.