Thema

Werklohn und offene Leistungsentgelte.

Bei Werklohnforderungen zählen Leistung, Abnahme, Mängelbehauptung, Dokumentation und die genaue Reaktion des Auftraggebers.

Ihre Angaben helfen der Kanzlei, Dringlichkeit und nächsten Schritt rasch einzuordnen.

Einordnung

Leistung, Abnahme und Rechnung ordnen

Bei Werklohn und offenen Leistungsentgelten entscheidet oft die Dokumentation. Wer Zahlung verlangt, muss Leistung, Umfang, Fälligkeit und offenen Saldo nachvollziehbar belegen.

Auftrag, Leistungsumfang und Nachträge sichern
Abnahme, Nutzung oder Fertigstellung dokumentieren
Mängelrügen und Zurückbehaltung gesondert prüfen

Einordnung gegenüber Baurecht und Mängeln

Diese Seite ersetzt keinen Baurechts Hub. Sie betrachtet den Forderungsweg: Welche Unterlagen braucht die Kanzlei, wenn trotz Leistung keine Zahlung erfolgt oder Mängel behauptet werden.

Bautechnische Streitpunkte nicht überspringen
Gegenforderungen nicht als bloße Verzögerung abtun
Vergleichsoptionen wirtschaftlich prüfen
Check

Was vor dem nächsten Schritt zählt.

Leistungsumfang dokumentieren
Abnahme oder Nutzbarkeit festhalten
Mängelrügen und Gegenforderungen prüfen
Baurechtliche Spezialfragen abgrenzen
FAQ

Kurz gefragt.

Was geschieht nach dem Forderungs Check?

Die Kanzlei prüft die strukturierten Angaben und meldet sich zur persönlichen Abstimmung des weiteren Vorgehens.

Wie teile ich bestehenden Zeitdruck mit?

Nein. Nennen Sie bei Zeitdruck das maßgebliche Datum deutlich und rufen Sie die Kanzlei zusätzlich an.

Kann sofort Exekution geführt werden?

Nein. Exekution setzt grundsätzlich einen vollstreckbaren Titel voraus, etwa Zahlungsbefehl, Urteil oder Vergleich.

Muss vor einer Klage immer gemahnt werden?

Das hängt vom Forderungsgrund, der Fälligkeit und bisherigen Kommunikation ab. Eine Mahnung ist oft sinnvoll, aber nicht jede Konstellation ist gleich.

Bei Zeitdruck nennen Sie bitte das maßgebliche Datum und rufen die Kanzlei zusätzlich an.