Maklerprovision als Forderung: Vertragsabschluss, Ursächlichkeit und Nachweis
Maklerprovision nur mit sauberer Prüfung verlangen: Maklervertrag, Vertragsabschluss, Ursächlichkeit und Fälligkeit belegen.
30. August 2026, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt
Eine Maklerprovision entsteht nicht allein deshalb, weil ein Makler einmal Kontakt hergestellt hat. Für die Forderung müssen Vertrag, Geschäftsabschluss und der erforderliche Zusammenhang geprüft werden.
Dieser Beitrag behandelt den Provisionsanspruch des Maklers. Er ist kein allgemeiner Text über Forderungsabtretung, Factoring oder die Durchsetzung einer offenen Kaufpreisforderung.
Die Akte sollte Auftrag, Immobilienangebot, Besichtigungen, Nachrichten, Vertragsabschluss und Provisionsvereinbarung in zeitlicher Reihenfolge enthalten.
Welche Prüfung steht vor dem nächsten Schritt?
Beantworten Sie eine kurze Frage zur Lage der Forderung. Die Einordnung hilft bei der Vorbereitung der Unterlagen.
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Was ist jetzt der wichtigste Punkt?
Die nächsten Schritte hängen von Vertrag, Unterlagen, Fristen und Einwendungen ab.
Übersicht aller Antworten.
Unterlagen zuerst ordnen
Starten Sie mit Vertrag, Forderungsaufstellung, Zahlungen und Schriftverkehr. Eine chronologische Mappe macht den nächsten Schritt prüfbar.
Einwendungen ernst nehmen
Bestreitung, Gegenforderung und bloße Verzögerung haben unterschiedliche Folgen. Anspruch und Beweise sollten getrennt geprüft werden.
Besonderen Punkt rasch prüfen
Fristen, Sonderregeln und die wirtschaftliche Bedeutung dürfen nicht aus einer allgemeinen Darstellung abgeleitet werden.
Welche Unterlagen den Maklerauftrag belegen
Der Maklervertrag kann schriftlich, mündlich oder schlüssig zustande kommen. Trotzdem muss feststehen, welche Tätigkeit geschuldet war und wann die Provision nach der Vereinbarung fällig wird.
Das MaklerG knüpft den Provisionsanspruch an gesetzliche und vertragliche Voraussetzungen. Bei Verbrauchern gelten zusätzliche Informations- und Formfragen.
Warum der Vertragsabschluss allein nicht genügt
Der Abschluss des Hauptgeschäfts ist wichtig, beweist aber nicht automatisch, dass gerade die Maklertätigkeit dafür ursächlich war. Angebote, Kontakte, Besichtigungen und Verhandlungen können den Zusammenhang belegen oder in Frage stellen.
Wer bereits vorher mit dem Vertragspartner in Kontakt stand, sollte diesen Umstand dokumentieren. Auch mehrere Makler und abweichende Provisionsvereinbarungen können Einwendungen auslösen.
Ursächlichkeit, Fälligkeit und Einwendungen ordnen
Eine Rechnung ersetzt nicht den Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen. Der Makler sollte Auftrag, Leistung, Abschluss, Fälligkeit und allfällige Rücktrittsbedingungen getrennt darstellen.
Wichtig: Der Abschluss des Hauptgeschäfts ist wichtig, beweist aber nicht automatisch, dass gerade die Maklertätigkeit dafür ursächlich war. Angebote, Kontakte, Besichtigungen und Verhandlungen können den Zusammenhang belegen oder in Frage stellen.
Wie die Kanzlei den nächsten Schritt prüft
BRANDAUER Rechtsanwälte ordnen zuerst Anspruch, Vertrag, Beweise, Einwendungen und Fristen. Danach wird geprüft, ob ein anwaltliches Schreiben, eine Verhandlung oder ein gerichtlicher Schritt sinnvoll ist.
Die konkrete Strategie hängt von den Unterlagen und der wirtschaftlichen Bedeutung ab. Erst nach ausdrücklicher Annahme durch die Kanzlei entsteht ein Mandat.
Häufige Fragen
Entsteht die Maklerprovision mit jeder Kontaktvermittlung?
Nein. Auftrag, Tätigkeit, Abschluss, Ursächlichkeit und weitere Voraussetzungen müssen zusammenpassen.
Wer muss die Ursächlichkeit beweisen?
Die Anspruchsvoraussetzungen müssen aus den Unterlagen nachvollziehbar sein. Dazu gehören insbesondere Auftrag, Maklerleistung und Hauptgeschäft.
Was ist bei mehreren Maklern wichtig?
Die einzelnen Aufträge, Tätigkeiten, Zeitpunkte und Provisionsabreden sollten getrennt dokumentiert werden.
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