Thema

Bestrittene Forderungen.

Wenn der Schuldner Mängel, Aufrechnung oder Zurückbehaltung behauptet, entscheidet die Beweislage über den nächsten Schritt.

Ihre Angaben helfen der Kanzlei, Dringlichkeit und nächsten Schritt rasch einzuordnen.

Einordnung

Einwendungen ernst nehmen

Wenn der Schuldner Mängel, Nichtleistung, Aufrechnung oder Zurückbehaltung behauptet, ist der Fall nicht mehr bloß eine offene Rechnung. Die Beweislage muss vor jedem Schritt geordnet werden.

Einwendungen vollständig und wörtlich sichern
Beweise den einzelnen Forderungsteilen zuordnen
Aufrechnung und Gegenforderung getrennt prüfen

Nicht jeder Streit ist prozessreif

Ein anwaltliches Schreiben, eine Klage oder ein Vergleich kann sinnvoll sein. Die Entscheidung hängt davon ab, wie gut Forderung und Gegenargumente belegt sind.

Kostenrisiko und Beweisrisiko offen bewerten
Vergleich nicht als Schwäche darstellen
Das passende Vorgehen anhand von Beweisen und Kostenrisiko einordnen
Check

Was vor dem nächsten Schritt zählt.

Einwendungen schriftlich sichern
Beweise den Forderungsteilen zuordnen
Aufrechnung und Gegenforderung trennen
Vergleichsoptionen ohne Anspruchsverzicht prüfen
FAQ

Kurz gefragt.

Was geschieht nach dem Forderungs Check?

Die Kanzlei prüft die strukturierten Angaben und meldet sich zur persönlichen Abstimmung des weiteren Vorgehens.

Wie teile ich bestehenden Zeitdruck mit?

Nein. Nennen Sie bei Zeitdruck das maßgebliche Datum deutlich und rufen Sie die Kanzlei zusätzlich an.

Kann sofort Exekution geführt werden?

Nein. Exekution setzt grundsätzlich einen vollstreckbaren Titel voraus, etwa Zahlungsbefehl, Urteil oder Vergleich.

Muss vor einer Klage immer gemahnt werden?

Das hängt vom Forderungsgrund, der Fälligkeit und bisherigen Kommunikation ab. Eine Mahnung ist oft sinnvoll, aber nicht jede Konstellation ist gleich.

Bei Zeitdruck nennen Sie bitte das maßgebliche Datum und rufen die Kanzlei zusätzlich an.