Einwendungen ernst nehmen
Wenn der Schuldner Mängel, Nichtleistung, Aufrechnung oder Zurückbehaltung behauptet, ist der Fall nicht mehr bloß eine offene Rechnung. Die Beweislage muss vor jedem Schritt geordnet werden.
Wenn der Schuldner Mängel, Aufrechnung oder Zurückbehaltung behauptet, entscheidet die Beweislage über den nächsten Schritt.
Ihre Angaben helfen der Kanzlei, Dringlichkeit und nächsten Schritt rasch einzuordnen.
Wenn der Schuldner Mängel, Nichtleistung, Aufrechnung oder Zurückbehaltung behauptet, ist der Fall nicht mehr bloß eine offene Rechnung. Die Beweislage muss vor jedem Schritt geordnet werden.
Ein anwaltliches Schreiben, eine Klage oder ein Vergleich kann sinnvoll sein. Die Entscheidung hängt davon ab, wie gut Forderung und Gegenargumente belegt sind.
Die Kanzlei prüft die strukturierten Angaben und meldet sich zur persönlichen Abstimmung des weiteren Vorgehens.
Nein. Nennen Sie bei Zeitdruck das maßgebliche Datum deutlich und rufen Sie die Kanzlei zusätzlich an.
Nein. Exekution setzt grundsätzlich einen vollstreckbaren Titel voraus, etwa Zahlungsbefehl, Urteil oder Vergleich.
Das hängt vom Forderungsgrund, der Fälligkeit und bisherigen Kommunikation ab. Eine Mahnung ist oft sinnvoll, aber nicht jede Konstellation ist gleich.