Thema

Exekution nach Titel.

Exekution setzt einen vollstreckbaren Titel voraus. Vorher geht es um Anspruch, Titelweg und Risiko der Durchsetzung.

Ihre Angaben helfen der Kanzlei, Dringlichkeit und nächsten Schritt rasch einzuordnen.

Einordnung

Exekution braucht einen Titel

§ 1 EO setzt einen Exekutionstitel voraus. Vor einem Titel steht die Prüfung von Anspruch, Weg zum Titel und Vollstreckbarkeit.

Zahlungsbefehl, Urteil oder Vergleich vorlegen
Zustellung, Rechtskraft und Vollstreckbarkeit prüfen
Restforderung nach Zahlungen berechnen

Geeignete Maßnahme erst nach Prüfung

Fahrnisexekution, Forderungsexekution oder andere Schritte hängen von Schuldnerdaten, Vermögenshinweisen und Kosten ab. Die Domain verspricht keine Sofortpfändung.

Bekannte Arbeitgeber, Drittschuldner oder Kontaktdaten sachlich notieren
Kosten Nutzen Verhältnis mitdenken
Keine Schuldnerdaten öffentlich machen
Check

Was vor dem nächsten Schritt zählt.

Zahlungsbefehl, Urteil oder Vergleich sichern
Vollstreckbarkeit prüfen
Bekannte Vermögenswerte erfassen
Kostenrisiko realistisch einordnen
FAQ

Kurz gefragt.

Was geschieht nach dem Forderungs Check?

Die Kanzlei prüft die strukturierten Angaben und meldet sich zur persönlichen Abstimmung des weiteren Vorgehens.

Wie teile ich bestehenden Zeitdruck mit?

Nein. Nennen Sie bei Zeitdruck das maßgebliche Datum deutlich und rufen Sie die Kanzlei zusätzlich an.

Kann sofort Exekution geführt werden?

Nein. Exekution setzt grundsätzlich einen vollstreckbaren Titel voraus, etwa Zahlungsbefehl, Urteil oder Vergleich.

Muss vor einer Klage immer gemahnt werden?

Das hängt vom Forderungsgrund, der Fälligkeit und bisherigen Kommunikation ab. Eine Mahnung ist oft sinnvoll, aber nicht jede Konstellation ist gleich.

Bei Zeitdruck nennen Sie bitte das maßgebliche Datum und rufen die Kanzlei zusätzlich an.