Fälligkeit zuerst prüfen
Verzug setzt voraus, dass die Forderung fällig ist. Zahlungsziel, Vertrag, Rechnung und bisherige Kommunikation müssen zusammen gelesen werden.
Vor jedem Schritt braucht es eine klare Sicht auf Fälligkeit, Verzugsfolgen, Zinsen, Kosten und Verjährungsrisiko.
Ihre Angaben helfen der Kanzlei, Dringlichkeit und nächsten Schritt rasch einzuordnen.
Verzug setzt voraus, dass die Forderung fällig ist. Zahlungsziel, Vertrag, Rechnung und bisherige Kommunikation müssen zusammen gelesen werden.
§ 1000 ABGB, § 1333 ABGB und im Unternehmerverkehr §§ 455, 456 und 458 UGB geben wichtige Prüfrahmen. Ob Zinsen und Kosten ersetzt werden, hängt vom Einzelfall ab.
Die Kanzlei prüft die strukturierten Angaben und meldet sich zur persönlichen Abstimmung des weiteren Vorgehens.
Nein. Nennen Sie bei Zeitdruck das maßgebliche Datum deutlich und rufen Sie die Kanzlei zusätzlich an.
Nein. Exekution setzt grundsätzlich einen vollstreckbaren Titel voraus, etwa Zahlungsbefehl, Urteil oder Vergleich.
Das hängt vom Forderungsgrund, der Fälligkeit und bisherigen Kommunikation ab. Eine Mahnung ist oft sinnvoll, aber nicht jede Konstellation ist gleich.