Thema

Zahlungsverzug, Zinsen und Verjährung.

Vor jedem Schritt braucht es eine klare Sicht auf Fälligkeit, Verzugsfolgen, Zinsen, Kosten und Verjährungsrisiko.

Ihre Angaben helfen der Kanzlei, Dringlichkeit und nächsten Schritt rasch einzuordnen.

Einordnung

Fälligkeit zuerst prüfen

Verzug setzt voraus, dass die Forderung fällig ist. Zahlungsziel, Vertrag, Rechnung und bisherige Kommunikation müssen zusammen gelesen werden.

Fälligkeitsdatum aus Vertrag oder Rechnung sichern
Teilzahlungen und Anerkenntnisse gesondert dokumentieren
Mahnung nicht als sichere Verjährungsunterbrechung behandeln

Zinsen und Kosten vorsichtig darstellen

§ 1000 ABGB, § 1333 ABGB und im Unternehmerverkehr §§ 455, 456 und 458 UGB geben wichtige Prüfrahmen. Ob Zinsen und Kosten ersetzt werden, hängt vom Einzelfall ab.

Vier Prozent gesetzliche Zinsen als Grundregel prüfen
9,2 Prozentpunkte über Basiszinssatz nur im passenden Unternehmergeschäft
40 Euro Pauschale nicht pauschal für jeden Fall versprechen
Check

Was vor dem nächsten Schritt zählt.

Rechnungsdatum und Fälligkeit prüfen
Vertragliche Zahlungsziele sichern
Unternehmerische Verzugszinsen gesondert einordnen
Verjährungsunterbrechung nicht ungeprüft annehmen
FAQ

Kurz gefragt.

Was geschieht nach dem Forderungs Check?

Die Kanzlei prüft die strukturierten Angaben und meldet sich zur persönlichen Abstimmung des weiteren Vorgehens.

Wie teile ich bestehenden Zeitdruck mit?

Nein. Nennen Sie bei Zeitdruck das maßgebliche Datum deutlich und rufen Sie die Kanzlei zusätzlich an.

Kann sofort Exekution geführt werden?

Nein. Exekution setzt grundsätzlich einen vollstreckbaren Titel voraus, etwa Zahlungsbefehl, Urteil oder Vergleich.

Muss vor einer Klage immer gemahnt werden?

Das hängt vom Forderungsgrund, der Fälligkeit und bisherigen Kommunikation ab. Eine Mahnung ist oft sinnvoll, aber nicht jede Konstellation ist gleich.

Bei Zeitdruck nennen Sie bitte das maßgebliche Datum und rufen die Kanzlei zusätzlich an.